Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Das Haus vermieten



Wenn zur Webseite ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht sofort. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Immobilienübertragung auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die mehr Informationen... Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

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Wohnungsmarktkrise: Kaufen, bevor die Immobilienpreise steigen?

 



Der Wohnungsbau erlebt Probleme und wird zukünftig den Druck auf dem Mietmarkt vergrößern. In derselben Zeit steigen die Immobilienpreise wieder. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Nach Ansicht von Experten hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des neuen Wohnungsbaus gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Spiegel wären 2023 allein 700.000 Wohnungen notwendig gewesen. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar diesen Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein Minus von 20,6 Prozent zum Vorjahr, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen zeigen auf, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf massive Baukosten, hohe Zinsen und viele Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Preise für Immobilien in Deutschland im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren sanierungsbedürftige Altbauten und ländliche mehr lesen... Immobilien betroffen.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Zeichen dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Preise für Bestandsimmobilien seit vier Monaten in Folge steigen. Im vierten Monat des Jahres stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Wende könnte sich verfestigen.

 

Gründe, warum man jetzt kaufen sollte



Gerade dort, wo die Preisnachlässe gering waren, bieten sich Interessenten aktuell bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und gesunkenen Preise viele frustrierte Käufer wieder aktivieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Zeitspanne, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienkauf. Potenzielle Käufer sollten daher diese Chance ergreifen und kaufen. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Sie erarbeitet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Neubauten hat Schwierigkeiten und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Zeitgleich nehmen die Preise für Immobilien allmählich zu. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Fachleuten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des neuen Wohnungsbaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Bericht wären 2023 allein 700.000 Wohnungen notwendig gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im Februar diesen Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf hohe Baukosten, erhebliche Zinssteigerungen und vielerlei Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Sondersituation bringt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Interessenten jetzt zuschlagen sollten



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Zeichen dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen sich um 1,25 Prozent verteuerten. Diese Richtung könnte sich weiterentwickeln.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das Zeitfenster könnte sich bald schließen, weiterlesen... da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des anhaltenden Anstiegs der Mieten erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Phase, in der die Preise noch günstig sind und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potenzielle Käufer sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein neutraler Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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